Erklärung zur Barrierefreiheit
Kreativ München ist bemüht, die Website „kreativ-muenchen.de“ im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand der Website gemäß der gültigen Gesetzgebung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht oder teilweise barrierefrei zugängliche Inhalte:

  1. Teilweise unzureichende visuelle Darstellung des Tastatur-Fokus
  2. Farbkontraste, die nicht überall konsistent den Anforderungen entsprechen (zum Beispiel bei Icons oder Badges)
  3. Fortlaufende Optimierung der semantischen Beschriftungen und ARIA-Rollen
  4. Bei Bildern ist kein Alternativtext hinterlegt

Begründung
Kreativ München arbeitet beständig an der Verbesserung ihres mobilen Auftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Website noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

Alternative Zugangswege
Sollten Sie auf einzelne Inhalte nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte direkt über die unten genannte Kontaktstelle. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.08.2026 erstellt.

Methodik der Prüfung
Nutzertests
Erstellungsdatum: 04.08.2026
Letzte Überprüfung: 04.08.2026

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktstelle
E-Mail: kreativ@muenchen.de
Telefon: 49 (0)89 233 – 7 28917
Referat für Arbeit und Wirtschaft, GB2 Wirtschaftsförderung, Kreativ München

Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung: 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html