Wir bieten verschiedene
Förderungen
um die lokale Kultur- und Kreativwirtschaft
zu unterstützen.
Fonds für innovative kulturelle Zwischennutzungen
Sie planen ein kultur- oder kreativwirtschaftliches Projekt in München und haben bereits einen Raum zur Zwischennutzung im Auge? Dann möchten wir Sie gerne auf den Fonds für innovative kulturelle Zwischennutzungen aufmerksam machen, den das Kulturreferat der Landeshauptstadt München und Kreativ München gemeinsam aufgelegt hat.
Alle Infos Foto: Andreas Stelzer
Sie planen ein kultur- oder kreativwirtschaftliches Projekt in München und haben bereits einen Raum zur Zwischennutzung im Auge? Dann möchten wir Sie gerne auf den Fonds für innovative kulturelle Zwischennutzungen aufmerksam machen, den das Kulturreferat der Landeshauptstadt München und Kreativ München gemeinsam aufgelegt hat.
Alle Infos Foto: Andreas Stelzer
Förderung Crowdfunding-Kampagnen
Gemeinsam mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft hat Kreativ München eine Förderung für Crowdfunding-Kampagnen aufgelegt. Zuschüsse von 60% bis maximal 2.000 € sind möglich.
Alle Infos Foto: Andreas Heddergott / LHM
Gemeinsam mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft hat Kreativ München eine Förderung für Crowdfunding-Kampagnen aufgelegt. Zuschüsse von 60% bis maximal 2.000 € sind möglich.
Alle Infos Foto: Andreas Heddergott / LHM
Geschäftsanbahnungsreise Vereinigtes Königreich 2026 (Deadline ausgelaufen am 16.02.2026)
Kreativ München unterstützt in München ansässige Musikunternehmer*innen, die nach Anmeldung für das Programm vom Projektträger ausgewählt werden, mit einem Reisekostenzuschuss in Höhe von € 400. Für Kleinunternehmen (Umsatz bis 2 Mio. €, maximal 10 Beschäftigte) wird zudem die Eigenbeteiligung i. H. v. 250,- € übernommen.
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Kreativ München unterstützt in München ansässige Musikunternehmer*innen, die nach Anmeldung für das Programm vom Projektträger ausgewählt werden, mit einem Reisekostenzuschuss in Höhe von € 400. Für Kleinunternehmen (Umsatz bis 2 Mio. €, maximal 10 Beschäftigte) wird zudem die Eigenbeteiligung i. H. v. 250,- € übernommen.
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